FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Autoankauf
Wird mein Fahrzeug abgemeldet?
Ja, auf jeden Fall, wir melden Ihr Fahrzeug Werktags innerhalb von 48 Stunden beim nächsten zuständigen Straßenverkehrsamt kostenlos ab. Auf Wunsch senden wir Ihnen die alten Kennzeichen zu mit der Abmeldebestätigung. Oder Sie holen diese direkt bei uns vor Ort ab.
Darf ich einen Schaden oder einen Mangel verschweigen?
Jeder bekannte vorschaden sollte unaufgefordert gemeldet werden, andernfalls wäre es unfair gegenüber dem Käufer.
Kann mein Fahrzeug auch abgeholt werden und fallen dafür Gebühren an?
Gerne holen wir nach Absprache das Fahrzeug direkt bei Ihnen ab. Hierbei entstehen für Sie keinerlei Kosten.
Was passiert wenn nach dem Verkauf plötzlich defekte entstehen?
Keine Sorge Falls es sich um einen Defekt handelt, der nach dem Ankauf auftritt, entstehen für Sie keinerlei Kosten.
Habe ich risiken und Verantwortungen?
Nach Vertragsabschluss haben Sie gegenüber uns keine weiteren Verpflichtungen und keinerlei Verantwortung!
Bekomme ich einen Ankaufsschein (Vertrag)?
Jeder Ankauf eines Fahrzeug wird bei uns vertraglich festgehalten!
Wie wird ein Ankaufpreis bemessen?
Durch Erfahrungswerte und zum aktuellen Marktwert bemessen wir einen fairen Ankaufspreis für Ihr Gebrauchtfahrzeug.
Welche Fahrzeuge werden angekauft?
Bei uns können alle Fahrzeuge vorgestellt werden egal ob für Bastler oder Fahrzeuge die für den Export bestimmt sind.
Muss mein Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung (TÜV) besitzen?
Ist für den Ankauf nicht notwendig!
Darf mein Fahrzeug defekte oder probleme haben?
Es dürfen defekte und Gebrauchsspuren vorhanden sein, da es sich um ein Gebrauchtfahreug handelt.
Muss mein Fahrzeug gepflegt oder sauber sein?
Nein. Wir lassen unsere Fahrzeuge professionell aufbereiten.